Landarzt- und ÖGD-Quote

Landarztquote

Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen Landarztquote werden bis zu 8 % aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden.

Dieses besondere Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, sich nach Abschluss des Studiums als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin in Bayern weiterzubilden und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassener oder angestellter Arzt oder Ärztin hausärztlich tätig zu sein.

Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Sie können an allen fünf bayerischen Universitäten studieren, an denen das Studium der Humanmedizin angeboten wird. Diese sind

  • Universität Augsburg
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Universität Regensburg sowie Universität Regensburg/Medizincampus Niederbayern
  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg/Medizincampus Oberfranken, Bayreuth und
  • Ludwig-Maximilians-Universität München/Technische Universität München.

Weitere Informationen zur Landarztquote (z.B. Bewerbungsverfahren, Häufige Fragen) finden Sie hier.

 

ÖGD-Quote

Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen ÖGD-Quote werden pro Jahr bis zu 1,8 % aller an bayerischen Fakultäten zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen.

Dieses besondere Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, nach Abschluss des Studiums und einer ärztlichen Berufserfahrung von 18 Monaten, unverzüglich eine Tätigkeit im ÖGD aufzunehmen und dort die Weiterbildung im Gebiet öffentliches Gesundheitswesen vollständig abzuschließen, sowie für eine Dauer von mindestens zehn weiteren Jahren vollständig und ausschließlich im ÖGD in Bayern tätig zu sein.

Weitere Informationen zur Landarztquote (z.B. Bewerbungsverfahren, Häufige Fragen) finden Sie hier.

Kontakt

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