Informationen für interessierte Ärztinnen/Ärzte
Förderungen zur Niederlassung
Landarztprämie
Für ländliche Regionen ist es aufgrund von ungünstigen Entwicklungen infrastruktureller und soziodemografischen Faktoren oftmals schwieriger, ausreichend Ärztinnen und Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit zu gewinnen. Deshalb unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum des Freistaats mit der Landarztprämie. Mit dieser soll ein finanzieller Ausgleich für diese besonderen Herausforderungen erfolgen und damit die Entscheidung für die Niederlassung, Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen im Landarztprämiengebiet gefördert werden.
Der Freistaat gewährt im Landarztprämiengebiet jeweils einmalig Prämien (Landarztprämie) für die Niederlassung als
- Hausärztin/Hausarzt
- Frauenärztin/Frauenarzt
- Kinderärztin/Kinderarzt
- Augenärztin/Augenarzt
- Chirurgin/Chirurg, Orthopädin/Orthopäde
- Hautärztin/Hautarzt
- HNO-Ärztin/HNO-Arzt
- Nervenärztin/Nervenarzt
- Urologin/Urologe
- Psychotherapeutin/Psychotherapeut
- Kinder- und Jugendpsychiaterin/Kinder- und Jugendpsychiater
sowie die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in o. g. Fachrichtungen.
Die Landarztprämie wird nur zugelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie den nach Maßgabe des § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V zulässigen Rechtsträgern von MVZ gewährt.
- Die Höhe der Landarztprämie für eine Niederlassung von Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten sowie bei einer Gründung eines MVZ mit der Fachrichtung der Psychotherapie beträgt bis zu 20.000 Euro. Bei Bildung einer Filiale beträgt die Landarztprämie bis zu 5.000 Euro.
- Die Höhe der Landarztprämie für eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten oder bei einer Gründung eines MVZ mit einer der oben genannten Arztgruppen (außer Psychotherapie) beträgt bis zu 60.000 Euro. Bei Bildung einer Filiale beträgt die Landarztprämie bis zu 15.000 Euro.
Weitere Informationen (z.B. zu den Fördervoraussetzungen) finden Sie hier.
Regionale Förderungen der KVB
Die KVB bietet in zahlreichen Regionen in Bayern Förderprogramme mit verschiedenen Fördermaßnahmen an. Die Ausschreibung von Förderprogrammen erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Voraussetzung ist die Feststellung eines Versorgungsdefizits durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen.
Derzeit gibt es für die Region Oettingen eine Förderung seitens der KVB für eine Niederlassung als Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin. Weitere Informationen finden Sie hier.