Das Förderprogramm ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Da sich die Gesundheitsregionenplus überaus bewährt haben, wurde zur dauerhaften und einheitlichen Erfüllung eine Verstetigung der Aufgaben und Strukturen der Gesundheitsregionenplus sowie eine flächendeckende Umsetzung durch den gesamten bayerischen ÖGD angestrebt.
Mit Beschluss des Landtages vom 10.12.2024 wurde mit Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) durch Regelung in Art. 7 Abs. 4 eine gesetzliche Grundlage für die Gesundheitsregionenplus geschaffen: „Die Gesundheitsbehörden wirken an Maßnahmen und Einrichtungen zur Zusammenarbeit mit anderen an der Gewährleistung von Prävention oder gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung beteiligten Stellen koordinierend mit.“
Die Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus wurde zum 01.01.2025 an das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Donau-Ries angegliedert.